Welche Tafeln der Experte für berufliche Vorsorge seinen versicherungstechnischen Berechnungen unterlege und dem zuständigen paritätischen Organ zur Anwendung vorschlage, liege in seiner Verantwortung. Gelte es doch diejenigen Werte zu berücksichtigen, die den Gegebenheiten der Vorsorgeeinrichtung am besten Rechnung tragen. In diesem Sinne gebe es keine richtige Tafel mit Gültigkeit für sämtliche Vorsorgeeinrichtungen. Wie sich aus dieser Botschaft weiter ergibt, hat sich die vom Experten verwendete Grundlage der Versicherungskasse der Stadt und des Kantons Zürich (VZ 2000) in der Praxis etabliert.