Danach beträgt die Invalidenrente Fr. 8089.- pro Jahr, was nach der Berechnung des Experten nur schon für die Invalidenrente einen Barwert von über Fr. 130000.- ergibt. Das von der Klägerin zurückzustellende Deckungskapital für eine invalide Frau mit Geburtsdatum der Versicherten und mit einer jährlichen Invalidenrente von Fr. 8089.- beträgt per 1. Juni 2005 nach seinen Berechnungen Fr. 138030.-. Der Experte für berufliche Vorsorge stützte sich bei seiner Berechnung auf die Tabellen der Versicherungskasse Zürich zur Errechnung des Barwertes (sog. VZ 2000). Es kann hier auf seine detaillierte Berechnung verwiesen werden.