Damit hat sich die Suva aber zu Unrecht geweigert, eine anfechtbare Verfügung über das Ausstandsbegehren zu erlassen, weshalb die Rechtsverweigerungsbeschwerde diesbezüglich gutzuheissen ist. Die Suva ist damit anzuweisen, die versäumte Rechtshandlung innert angemessener Frist nachzuholen, womit der beschwerdeweise gestellte Eventualantrag gutzuheissen ist. |