Schliesslich ist den Akten nicht zu entnehmen, dass der Bericht von Frau Dr. D vom 22. Juni 2004 Rechtsanwalt B jemals zugestellt worden wäre. Auch sonst ist der Bericht vor dem MEDAS-Gutachten in den medizinischen Akten lediglich noch im Bericht der kreisärztlichen Untersuchung vom 9. November 2004 unter Anamnese/Aktenlage erwähnt, welcher dem Rechtsvertreter zwar zugestellt wurde.