Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen und allenfalls Gegenvorschläge zu unterbreiten. Am 6. Juni 2005 führte Rechtsanwalt B zuhanden der Suva aus, die Versicherte habe sich für die MEDAS Zentralschweiz (nachfolgend MEDAS) entschieden. Mit Schreiben vom 10. Juni 2005 beantragte A durch ihren Vertreter unter anderem, es seien die begutachtenden Ärzte seitens der MEDAS bekanntzugeben. Am 2. Juni und 19. Oktober 2005 kam die MEDAS dem Ersuchen nach, wobei unter anderem auch der Name von Frau Dr. med. C, Neurologie FMH, in X, unter den Gutachtern aufgeführt wurde. Das Gutachten der MEDAS wurde am 17. Januar 2006 erbracht und A am 26. Januar 2006 durch die Suva zur Stellungnahme unterbreitet.