Demzufolge muss hier aber der Unfallbegriff als erfüllt erachtet werden. Der Einspracheentscheid vom 11. November 2005 ist daher aufzuheben und die B Unfallversicherung zu verpflichten, über die gesetzlichen Leistungen zu verfügen. (Das Bundesgericht wies die gegen dieses Urteil eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Entscheid vom 20. September 2007 ab.) |