Wenn sich auch die Hauptkatastrophe des Tsunami nicht in Gegenwart der Beschwerdeführerin abgespielt hat, ist jener Teil, welcher die Beschwerdeführerin unmittelbar selber erlebt hat, geeignet, bei jedem gesunden Menschen das seelische Gleichgewicht zu stören. Dieser Fall ist, wie der Anwalt der Beschwerdeführerin zu Recht festhält, nicht vergleichbar mit jenem, in welchem die Mutter den einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallenen Sohn aufgefunden hat.