Sodann begann die Flucht ins Landesinnere, welche wiederum erneute Gefahren und mögliche Schreckereignisse bot. Die aber hier erwähnten Momente vermöchten allein schon einen psychischen Schock auszulösen, was auch aus der Schilderung im besagten Bericht hervorgeht. Wenn sich auch die Hauptkatastrophe des Tsunami nicht in Gegenwart der Beschwerdeführerin abgespielt hat, ist jener Teil, welcher die Beschwerdeführerin unmittelbar selber erlebt hat, geeignet, bei jedem gesunden Menschen das seelische Gleichgewicht zu stören.