Während die Flutwelle das Land erreicht habe, sei die Beschwerdeführerin ihren eigenen Angaben zufolge auf dem Meer gewesen. Erst als sie ans Land gekommen sei, habe sie die Zerstörungen entdeckt und sei mit der Katastrophe konfrontiert worden. Sie sei folglich von den Auswirkungen, nicht aber von der Welle selber betroffen worden. (...) 3. - Die Beschwerdeführerin und ihr Partner hielten in einem undatierten Bericht, welchen sie der Beschwerdegegnerin am 8. März 2005 einreichten, den Sachverhalt fest. Auf diese Darstellung, welche den "Aussagen der ersten Stunde" nahekommt, darf unbestrittenermassen abgestellt werden.