Die grosse Panik und die akute Lebensgefahr, in der sie sich befunden habe, habe sie bereits hinter sich gehabt. Der Schock habe bei der Beschwerdeführerin zu einer psychischen Reaktion geführt, welche letztlich ihre Arbeitsunfähigkeit nach sich gezogen habe. Als sich die Beschwerdeführerin auf dem Meer befunden habe, habe sie nicht gewusst, ob und wie sie aus dem Strudel herauskommen würde, gleichzeitig habe sie aber gewusst, dass sie aus dem Strudel hinauskommen musste. Später, an Land, habe die Warnung vor neuen Flutwellen erneut zu Panik geführt.