Im Gegensatz zu jener Situation habe sich die Beschwerdeführerin mitten im Geschehen befunden. Sie sei auf dem Wasser gewesen und habe unmittelbar erlebt, wie sich das Meer verändert habe und zu einem reissenden, seitwärts treibenden riesigen Fluss geworden sei. Sie habe erlebt, wie Unrat, grosse Trümmer, ja sogar umgekehrt schwimmende Schiffe auf sie zugetrieben seien. Sie habe sich dann auf einen Fischkutter retten und von dort wiederum unter grosser Gefahr auf das Land gelangen können. Erst nach diesen Erlebnissen habe sie die Zerstörung erfasst. Die grosse Panik und die akute Lebensgefahr, in der sie sich befunden habe, habe sie bereits hinter sich gehabt.