Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 9. Januar 2006 erneuerte Rechtsanwalt E das Begehren, die B Unfallversicherung habe der Versicherten die ihr gesetzlich zustehenden Versicherungsleistungen zu erbringen. In der Vernehmlassung schloss die B Unfallversicherung auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Aus den Erwägungen: 1. - (...) Zu prüfen ist, ob sich hier ein aussergewöhnliches Schreckereignis in unmittelbarer Gegenwart der Versicherten verbunden mit einem entsprechenden psychischen Schock ereignet hat. 2. - In der Verwaltungsgerichtsbeschwerde führt der Vertreter der Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus: