Die Vogelgrippe findet momentan nicht mehr permanent in den Medien Erwähnung, die Situation kann sich aber jederzeit wieder verschärfen und der Konsum von Geflügelfleisch könnte aufgrund von negativen Medienschlagzeilen erneut wieder einbrechen. Betroffene Betriebe werden sich deshalb wohl auf weitere Negativschlagzeilen einstellen müssen, so dass der Arbeitsausfall zukünftig zum gewöhnlichen Betriebsrisiko zu zählen sein dürfte. d) Zusammenfassend sind die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit des Arbeitsausfalles für die strittigen Voranmeldungen vom 15. November 2005 grundsätzlich gegeben. Der vorinstanzliche Entscheid vom 8. Februar 2006 ist demnach aufzuheben.