Dieser Einwand vermag die Kausalität zwischen dem hier strittigen Arbeitsausfall und der Vogelgrippe jedoch nicht in Frage zu stellen. Wie die Beschwerdeführerin glaubhaft dagegen einwendet, war die Vogelgrippe nicht über Monate ein Medienthema gewesen, sondern in der Zeit von Oktober 2005 bis Juni 2006 zwei Mal zum zentralen Medienberichtserstattungsthema geworden. Die Konsumenten hätten beide Male reagiert, mit sich alsdann parallel zur abflachenden Intensität der Medienberichterstattung normalisierendem Konsumverhalten.