Demzufolge hätten die Angestellten im März/April 2006 trotz weiterhin bestehender Vogelgrippe genügend beschäftigt werden können. Die Vogelgrippe sei aber über Monate ein Thema gewesen, weshalb es nicht einleuchte, dass die Konsumenten im März/April 2006 plötzlich ein normales Konsumverhalten an den Tag gelegt hätten, um dann plötzlich wieder Geflügelprodukte zu meiden (vgl. Voranmeldung von Kurzarbeit vom 24.3.2006 für die Zeit vom 1.5. bis 31.7.2006). Dieser Einwand vermag die Kausalität zwischen dem hier strittigen Arbeitsausfall und der Vogelgrippe jedoch nicht in Frage zu stellen.