Sie sind aber auch nicht belanglos, dienen sie doch der Gleichheit der Rechtsanwendung (Gygi, Bundesverwaltungsrechtspflege, Bern 1983, 2.Aufl., S. 290 mit Hinweisen). 4. - a) In der Beschwerde wurde im Wesentlichen geltend gemacht, die Anmeldung sei erfolgt, da die Nachfrage nach Geflügelprodukten als Folge der vorsorglichen politischen Massnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung der Vogelgrippe-Viren vom 21. Oktober 2005 (Stallhaltungspflicht) sowie der diesbezüglichen sensationsgierigen Berichterstattung durch die Medien dramatisch eingebrochen sei, so dass die Verkaufsstellen nur noch stark reduzierte Mengen abgenommen hätten.