1 mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum). b) Hinsichtlich des Anspruches auf Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit der Vogelgrippe hielt das Seco für die kantonalen Amtsstellen und anerkannten Arbeitslosenkassen im Sinne einer Weisung am 20. März 2006 fest, der Hinweis auf die Vogelgrippe für sich allein begründe keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Die Gesuche seien gestützt auf die im Gesetz, in der Verordnung und im Kreisschreiben KAE vom Januar 2005 verankerten Grundsätze zu prüfen.