Betriebe in der Lebensmittelbranche müssten mit solchen negativen Meldungen und den daraus möglichen Absatzschwankungen jedoch rechnen. Auch die Berichterstattung über BSE habe zu einem vorübergehend veränderten Konsumverhalten geführt, was aber damals nicht zu einer Bejahung eines Anspruchs auf Kurzarbeit geführt habe. Aus den eingereichten Unterlagen ginge zudem hervor, dass die Umsätze seit Januar 2004 in jedem Monat zum Teil erheblich schwankten. Der Umsatz im Monat Oktober 2005 entspreche ungefähr den Umsätzen in den Monaten Februar 2005 und September 2004. Daraus lasse sich jedenfalls auch keine über das normale Betriebsrisiko hinausgehende Schwankung ablesen.