Das Konsumverhalten werde von verschiedenen Einflussfaktoren bestimmt. Dies treffe alle Anbieter von Lebensmitteln (wie auch andere Branchen) und gehöre zum normalen Betriebs- bzw. branchenüblichen Risiko. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber das Risiko im Einzelfall nicht konkret habe voraussehen oder kalkulieren können. Es sei zwar nicht von der Hand zu weisen, dass Presseverlautbarungen über angebliche oder effektive Lebensmittelverunreinigungen zu einer Veränderung im Konsumverhalten führen könnten. Betriebe in der Lebensmittelbranche müssten mit solchen negativen Meldungen und den daraus möglichen Absatzschwankungen jedoch rechnen.