Am 13. Januar 2004 teilte die IV-Stelle dem Beschwerdeführer mit, dass er Anspruch auf Arbeitsvermittlung durch die IV-Stelle habe. Da jedoch der Beschwerdeführer sich subjektiv nicht in der Lage fühlte, eine körperlich angepasste Arbeit aufzunehmen, schloss die IV-Stelle die Arbeitsvermittlung nach dem Erstgespräch vom 15. März 2004 wieder ab. Aus der Protokollnotiz vom 15. März 2004 der IV-Arbeitsvermittlung ergibt sich, dass sich der Beschwerdeführer subjektiv nicht in der Lage fühlte, einer leichten körperlich abwechslungsreichen Tätigkeit nachzugehen. Er habe auch keine Anzeichen gemacht, wenigstens einer ganz leichten Arbeit nachzugehen.