Gestützt auf diesen Bericht von Dr. C teilte die SUVA dem Beschwerdeführer am 16. Juli 2003 mit, dass ihm eine leidensangepasste Tätigkeit ganztags zumutbar sei. Da die bisherige Arbeitgeberin ihm keine solche Tätigkeit anbieten könne, müsse er aufgrund seiner Schadenminderungspflicht eine entsprechende Arbeit suchen, wobei ihm die Invaliden- wie auch die Arbeitslosenversicherung dabei behilflich seien. Die SUVA wies zudem darauf hin, dass sie bereits mit der IV-Stelle Kontakt aufgenommen habe. Am 13. Januar 2004 teilte die IV-Stelle dem Beschwerdeführer mit, dass er Anspruch auf Arbeitsvermittlung durch die IV-Stelle habe.