Mit Verfügung vom 13. Januar 2004 gewährte die IV-Stelle ihm Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche durch die Stellenvermittlung der IV-Stelle. Die IV-Stelle schloss die Arbeitsvermittlung nach dem Erstgespräch vom 15. März 2004 wieder ab, ermittelte einen Invaliditätsgrad von 26% und lehnte mit Verfügung vom 12. November 2004 den Anspruch auf eine Invalidenrente ab. A beantragte im folgenden Einsprache- und Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren die Zusprache einer Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 70%. Am 25. Mai 2004 meldete sich A auf dem Arbeitsamt der Gemeinde X zur Arbeitsvermittlung an.