| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A erhielt von der SUVA mit rechtskräftiger Verfügung vom 29. Dezember 1995 eine IV-Rente von 15% und eine Integritätsentschädigung von 7,5% zugesprochen. Nachdem mit Schreiben vom 25. November 2002 ein Rückfall geltend gemacht wurde, verfügte die SUVA am 14. Mai 2004 revisionsweise die Erhöhung der Rente (Invaliditätsgrad neu 28%) und der Integritätsentschädigung (Integritätseinbusse nun 15%) ab 1. Juni 2004. A war damit nicht einverstanden und verlangte im folgenden Einsprache- und Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren jeweils eine Invalidenrente von mindestens 70% und eine Integritätsentschädigung von 30%.