Spätestens aber mit dem Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996 sei ihre Versicherung ungesetzlich. Sie würden sich jedoch auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, da die Versicherung nun schon während 30 Jahren geduldet worden sei. Die Voraussetzungen für den Schutz des Vertrauens seien gegeben, wenn die versicherte Person wegen fortgeschrittenen Alters oder infolge schlechter Gesundheit anderweitig keinen Versicherungsschutz zu angemessenen Konditionen erhalten würde. Vorliegend sei dies der Fall, hätten sie sich doch vergeblich bemüht, sich in Deutschland einer entsprechenden Versicherung anzuschliessen.