Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ist davon auszugehen, dass zwischen dem Unfall und den psychischen Störungen, an denen der Beschwerdeführer leidet, ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Dabei kann bezüglich unfallmedizinischer und psychiatrischer Erkenntnisse auf die Schweizerische Ärztezeitung 2005 86 Nr. 7 verwiesen werden, in welcher die Santésuisse Beispiele aufführt, bei denen Personen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Ostasien psychische Beschwerden entwickeln können, ohne dass sie selber körperlich verletzt wurden.