Als Tourist und Helfer war der Beschwerdeführer unmittelbar mit den schrecklichen und tragischen Folgen der Flutwelle konfrontiert. Allein schon der Anblick der Vielzahl von Schwerverletzten, Sterbenden und Toten muss als besonderes Schreckereignis, verbunden mit einem psychischen Schock, gewertet werden und liegt angesichts der Intensität und Heftigkeit der seelischen Einwirkung - vergleichbar nur mit einem Kriegsereignis - ausserhalb des Bereichs üblicher menschlicher Erfahrung im Umgang mit Unfällen und Unfallfolgen. Auch mit seinen aktiven Rettungsbemühungen war der Beschwerdeführer einem ganz ausserordentlichen psychischen Stress ausgesetzt.