Gemäss der Unfallbeschreibung in der Unfallmeldung vom 18. Januar 2005 war der Beschwerdeführer in Pipi Island (Südostasien) in den Ferien. Zur Zeit der Flutkatastrophe war er mit dem Schiff unterwegs und so vermutlich dem sicheren Tod entkommen. Nach der Rückkehr auf die Insel war alles verwüstet und ihm wurde die Katastrophe bewusst. Er beteiligte sich aktiv an den Rettungsaktionen. Er leistete Schwerverletzten erste Hilfe, reanimierte Sterbende und barg Leichen. Bereits aus dieser Beschreibung ergibt sich, dass die Folgen der Flutkatastrophe verheerend waren und dass es sich um ein ganz aussergewöhnliches Naturereignis mit unvorstellbarer zerstörerischer Gewalt handelte.