Hinweise auf ein solches unmittelbares Erlebnis würden sich jedoch weder in der Unfallanzeige noch in den medizinischen Akten finden, wo die diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung allein in Zusammenhang mit den auf Pipi Island vorgefundenen toten, sterbenden und verstümmelten Opfer gebracht werde. Aufgrund dieser Umstände erscheine die Version gemäss Unfallmeldung als die Wahrscheinlichste. Im Folgenden sei zu prüfen, ob ausgehend vom Sachverhalt gemäss Unfallanzeige vom Vorliegen eines Unfallereignisses im Rechtssinne auszugehen sei.