Auf der Insel war er mit schwerverletzten, sterbenden und toten Menschen konfrontiert, und er leistete in seinem Schockzustand Hilfe, soweit er konnte. Dieses schreckliche Ereignis brach völlig überraschend und mit aller Heftigkeit über ihn herein. Aufgrund der Intensität und Eindrücklichkeit des aussergewöhnlichen Schreckereignisses, das durch die gewaltsamen und verheerenden Folgen der Flutwelle beim Beschwerdeführer ausgelöst wurde, und angesichts der erwähnten Zerstörung und des menschlichen Elendes, welches er in seiner unmittelbaren Gegenwart miterlebte, rechtfertigt es sich, vorliegend einen Unfall zu bejahen.