c) In einer (nicht unterzeichneten) Eingabe vom 28. Februar 2005 gab der Beschwerdeführer an, er habe sich zum Zeitpunkt des Tsunami zwar auf einem Boot, aber nicht auf dem offenen Meer, sondern in unmittelbarer Nähe zum Ufer befunden. Schon auf dem Boot habe er einen psychischen Schock erlitten, weil ihm schnell klar geworden sei, dass mit dem Meer etwas nicht stimmte und er habe mit ansehen müssen, wie vor ihnen ein Boot untergegangen sei. Als sie am Ufer angelangt seien und er überall nur tote und verletzte Menschen gesehen habe, sei sein psychischer Schock noch verstärkt worden.