Nach der Rückkehr auf Pipi Island sei er Bildern von Toten und Sterbenden ausgesetzt gewesen. Gemäss der zweiten, nach Erhalt des ablehnenden Vorbescheides vorgetragenen Sachverhaltsdarstellung, habe sich das Boot, auf dem sich der Beschwerdeführer aufgehalten habe, in unmittelbarer Nähe zum Ufer befunden und er habe bereits auf dem Boot einen psychischen Schock erlitten, weil ihm klar geworden sei, dass mit dem Meer etwas nicht stimme und er mit habe ansehen müssen, wie vor ihm ein Boot untergegangen sei.