Nach der Rückkehr in die Schweiz habe er die seelischen und psychischen Folgen dieser Katastrophe und Erlebnisse seiner Hilfsaktion verspürt. Er leide unter Schlafstörungen, posttraumatischen Störungen und einer schweren Depression. Er habe die Arbeit zufolge Arbeitsunfähigkeit ab 3. Januar 2005 ausgesetzt. Mit Arztzeugnis der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern vom 18. Januar/4. Februar 2005 wurde eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) diagnostiziert und eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % ab 1. Januar 2005 attestiert. Mit Verfügung vom 16. März 2005 teilte die C Unfallversicherung dem Versicherten mit, dass der Unfallbegriff nicht erfüllt sei.