F und Dr. med. G, ein Bericht der Klinik H sowie Einträge im Verlaufsprotokoll unter dem Titel "bcd - Regionalärztlicher Dienst", die weder unterzeichnet sind noch geht aus ihnen hervor, welche ärztliche Qualifikationen die Arztperson hat. Unter Hinweis auf das IV-Rundschreiben Nr. 200 vom 18. Mai 2004, Art. 59 Abs. 2 IVG, Art. 49 und 50 IVV sowie das Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung, Rz. 2036ff., macht die IV-Stelle geltend, die fachliche Aufsicht des RAD liege beim Bundesamt für Sozialversicherung und sei somit gewährleistet.