Die Beurteilung durch "bcd", der den Beschwerdeführer nie selbst untersucht habe, stehe in krassem Widerspruch zu den Beurteilungen der Ärzte, die den Versicherten untersucht hätten. Schliesslich habe "bcd" eine psychiatrische Aktenbeurteilung vorgenommen, ohne ein persönliches Gespräch mit dem Beschwerdeführer geführt zu haben und ohne dass den Akten eine psychiatrische Beurteilung zu entnehmen sei. b) In den Akten finden sich Arztberichte des Hausarztes Dr. med. E, Allgemeine Medizin FMH, und der Rheumatologen Dr. med. F und Dr. med.