Die zu hebenden Schalungs- und Armierungsteile hatten ein Gewicht von meistens bis zu 40 kg. Die Arbeit erfolgte auch häufig in Zwangshaltung und oftmals auch kniend (Auskunft des Arbeitgebers vom 7.12.1999). Ab Januar 2000 arbeitete der Beschwerdeführer nur vormittags. Die Leistung habe bei 50% gelegen, weshalb er perspektivisch für den Arbeitgeber nicht mehr tragbar wurde (Auskunft des Arbeitgebers vom 29.2.2000). Die D AG kündigte das Arbeitsverhältnis per 31. Mai 2000 und führte aus, dies sei unter Berücksichtigung seiner aus gesundheitlichen Gründen reduzierten Leistungsfähigkeit erfolgt. Ab 6. November 2000 arbeitete der Beschwerdeführer als Vorarbeiter bei der E AG.