Der ausgeglichene Arbeitsmarkt beinhaltet als abstrakter und theoretischer Begriff einerseits ein bestimmtes Gleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage betreffend Arbeitsstellen sowie anderseits einen Arbeitsmarkt, der von seiner Struktur her einen Fächer verschiedenartiger Stellen offen hält. Hiernach bestimmt sich im Einzelfall, ob ein Invalider die Möglichkeit hat, seine restliche Erwerbsfähigkeit zu verwerten und ob er ein rentenausschliessendes Einkommen zu erzielen vermag oder nicht (EVG-Urteil W. vom 4. April 2002, I 401/01; BGE 110 V 276 Erw.