Es ist daher unerlässlich, die gesamte Rentenzusprechung ab 1. April 2003 zu überprüfen. 3.- (Das Gericht stellt fest, dass die Zusprechung einer ganzen Rente ab 1. April 2003 gerechtfertigt ist und die Arbeitsfähigkeit von A ab dem 1. November 2003 auf 100% in einer leidensangepassten Tätigkeit zu veranschlagen ist.) 4.- Die SUVA sprach dem Versicherten mit Verfügung vom 25. Mai 2004 ab 1. Juni 2004 eine Invalidenrente gestützt auf einen Erwerbsunfähigkeitsgrad von 33,33% zu.