Dagegen liess A Einsprache erheben und beantragte, es sei ihm ab 1. Februar 2004 mindestens eine halbe Rente auszurichten. Die IV-Stelle wies die Einsprache mit Einspracheentscheid vom 17. Juni 2005 ab. Gegen den Einspracheentscheid liess A Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und stellte die Anträge, der Einspracheentscheid sei aufzuheben und ihm sei ab Februar 2004 mindestens eine halbe Rente durch die Invalidenversicherung auszurichten. Die IV-Stelle schloss auf Abweisung der Beschwerde. Aus den Erwägungen: 2.- a) Eine Rentenrevision hat laut Art.