Am 16. März 2003 informierte A die IV-Stelle über eine bevorstehende Knieoperation (Totalprothese) und ersuchte sinngemäss um eine Rentenerhöhung. Die SUVA ihrerseits stellte nach Durchführung einer kreisärztlichen Untersuchung eine unveränderte Resterwerbsfähigkeit fest und beliess die Rente mit Verfügung vom 25. Mai 2004 basierend auf einem unveränderten Invaliditätsgrad von 33,33%. Mit Verfügung vom 4. November 2004 teilte die IV-Stelle A mit, dass sich sein Gesundheitszustand im Jahre 2003 verschlechtert habe, sodass er ab diesem Zeitpunkt vollständig erwerbsunfähig gewesen sei.