Mit Verfügung vom 4. April 2001 sprach ihm die SUVA eine Rente gestützt auf einen Erwerbsunfähigkeitsgrad von 33,33% ab 1. April 2001 zu. Die IV-Stelle Luzern errechnete einen Invaliditätsgrad von 53% und gestand dem Versicherten mit Verfügung vom 12. Juli 2001 einen Anspruch auf eine halbe Invalidenrente ab 1. November 2000 zu. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft. Am 16. März 2003 informierte A die IV-Stelle über eine bevorstehende Knieoperation (Totalprothese) und ersuchte sinngemäss um eine Rentenerhöhung.