| | Entscheid: | A, geboren 1940 und Maurer-Vorarbeiter, erlitt am 20. März 1986 einen Berufsunfall, indem er sich ein Distorsionstrauma am Knie rechts zuzog. Nach wiederholter arthroskopischer Exploration wurde am 17. Juni 1999 im rechten Knie eine VKB-Ruptur, eine mediale Gonarthrose und ein Meniskusriss lateral, Status nach medialer Teilmeniskektomie diagnostiziert. Mit Verfügung vom 4. April 2001 sprach ihm die SUVA eine Rente gestützt auf einen Erwerbsunfähigkeitsgrad von 33,33% ab 1. April 2001 zu.