Ab 10. Mai 2002 war sie arbeitsunfähig und bezog bis 30. Juni 2003 Lohnfortzahlung. Ab 1. Mai 2003 erhielt sie aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit von 84% eine ganze Invalidenrente der Invalidenversicherung. Am 13. Februar 2004 setzte die PK die Invalidenrente für A auf Fr. 1012.05 pro Monat ab 1. Juli 2003 (Ende des Arbeitsverhältnisses mit der Stadt X) fest. Am 3. März 2003 kaufte A eine Eigentumswohnung. Mit Antrag vom 15. April 2003 ersuchte sie die PK um einen Vorbezug von Fr. 48000.-, um diese Wohnung finanzieren zu können. Laut Vorbezugsvertrag vom 16. April 2003 richtete ihr die PK diesen Betrag per Valuta 30. April 2003 aus. Per 30. Juni 2003 trat A aus der PK aus.