3.- Gemäss Auftragsbestätigung vom 12. Juni 2001 übernahm der Beschwerdeführer von der Firma X AG zwei Aufträge, welche mit "Submission" (Juni bis Juli 2001) und "Bauleitung" (August bis November 2001) bezeichnet wurden. Für Erstere wurde ein Totalbetrag von Fr. 12500.-, für Letztere ein solcher von Fr. 11250.- inkl. Mehrwertsteuer usw. eingesetzt. Die Zahlungen wurden pro rata monatlich und mittels WIR von 10% der Totalsumme festgesetzt. Für den Teil Submission wurde vom Beschwerdeführer am 14. August 2001 eine Schlussabrechnung über die Restanz von Fr. 2000.- erstellt. Gemäss Angaben in der Beschwerdeschrift wurde die Bauleitung in der Folge nicht ausgeführt.