| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Anlässlich einer Arbeitgeberkontrolle bei der Firma X AG vom 27. August 2004 über die Abrechnungsperiode 2000 bis 2003 stellte der Revisor der SUVA Zentralschweiz fest, dass über einige Lohnzahlungen nicht abgerechnet wurde, so unter anderem über einen Betrag von Fr. 12000.- für Y im Jahre 2001.