Wie sich sowohl aus dem Abänderungsurteil vom 15. Dezember 2004 Ziffer 1 des Urteilsspruchs des Amtsgerichtes Hochdorf ergibt, ging das Amtsgericht bei der Beschwerdeführerin von einem durchschnittlichen Verdienst von Fr. 2500.- aus. Wie sich aus dem Schreiben des Amtsgerichts vom 25. Juli 2005 weiter ergibt, war sich das Gericht bewusst, dass die Beschwerdeführerin nach der Reduktion kein existenzsicherndes Einkommen mehr haben würde.