In diesem Zeitraum erzielte die Beschwerdeführerin Fr. 27628.80 brutto. Das Durchschnittseinkommen lag damit bei Fr. 2302.40 pro Monat, das Maximum lag bei Fr. 3296.35, das Minimum bei Fr. 1358.-. Dies entspricht einer Abweichung vom Durchschnitt von 43,17% nach oben und 41,02% nach unten. Daraus ergibt sich, dass die Arbeitseinsätze auch über einen längeren Zeitraum nicht konstant waren, was die Beschwerdeführerin auch masslich nicht bestreitet. Es lässt sich somit keine individuelle, normale Arbeitszeit ermitteln.