Sie gab an, 80% arbeiten zu wollen. Das aufgelegte Urteil des Amtsgerichtes Hochdorf vom 15. Dezember 2004 bestätigt die Reduktion der Alimente von Fr. 1000.- auf Fr. 300.-. Aus dem Schreiben des Amtsgerichts Hochdorf vom 25. Juli 2005 ergibt sich zudem, dass sich die Beschwerdeführerin nicht gegen diese Alimentenreduktion wehren konnte, obschon dadurch ihr Einkommen unter das Existenzminimum zu liegen kam.