Ihr Stundenlohn beträgt Fr. 18.06 plus 12% Ferienentschädigung, 2% Krankenentschädigung und 8,33% 13. Monatslohn/Gratifikation. Vom 1. März 2003 bis 29. Februar 2004 belief sich der Jahresverdienst auf Fr. 23484.50 und vom 1. März 2004 bis 28. Februar 2005 auf Fr. 27628.90. Am 6. März 2005 stellte sie Antrag auf Arbeitslosenentschädigung, weil ab Januar 2005 ihre Unterhaltsbeiträge, welche sie von ihrem Exmann erhielt, von Fr. 1000.- auf Fr. 300.- reduziert wurden und weil die Firma zuwenig Arbeit habe. Sie lebe daher unter dem Existenzminimum. Sie gab an, 80% arbeiten zu wollen.