Streitig ist somit allein, ob der Behandlungsbeginn vor diesem Datum liegt. Dabei kommt es darauf an, was man unter Behandlung versteht. Aus dem Bericht vom 9. August 2004 an die IV-Stelle geht hervor, dass in der Schule vor allem die Lese- und Schreibschwäche wie eine hohe Vergesslichkeit aufgefallen war. Der Knabe könne sich schlecht organisieren. Im Beiblatt vom 28. Juni 2004 erklärte Dr. B, dass er im Anschluss an die Diagnosestellung vom 11. März 2003 die Behandlung begonnen habe. Im Schreiben vom 18. Januar 2005 macht Dr. B geltend, er sei das Problem verhaltenstherapeutisch angegangen und habe den Knaben in Zeitabständen von 1-3 Monaten behandelt.