In regelmässigen Zeitabständen (1-3 Monate) habe er die aufgrund des POS vorliegenden Schwierigkeiten (Impulsivität, mangelnde Planungsfähigkeit, geringe Aufmerksamkeit) primär verhaltenstherapeutisch angegangen. Da sich im Verlaufe der gestiegenen schulischen Anforderungen die Situation zugespitzt habe, sei einerseits eine Weiterbetreuung durch den Fachpsychologen als auch eine medikamentöse Behandlung mit Ritalin notwendig gewesen. c) Der versicherte Knabe vollendete das 9. Altersjahr am 24. November 2003. Unbestritten ist, dass Dr. B die Diagnose vor diesem Datum, nämlich am 11. März 2003, gestellt hat. Streitig ist somit allein, ob der Behandlungsbeginn vor diesem Datum liegt.